Verfahren und Standards
Unsere Verfahren
In unserer Bürogemeinschaft verfügen wir über eine langjährige Berufserfahrung in der rechtlichen Betreuung und legen Wert auf eine fachlich fundierte Arbeit in professionellen Rahmenbedingungen. Wir orientieren uns an den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und unsere Arbeit basiert auf den Prinzipien und Standards des Betreuungsmanagements (Roder 2009) und des Konzepts der Inklusiven Betreuung (Roder/Förter-Vondey 2020).
Mit unserer Arbeit knüpfen wir an die Lebensführung der Menschen an und helfen schwierige Lebenssituationen zu überwinden. Betreuung sehen wir dabei als eine Zurüstung, die Menschen zu einer selbständigen Lebensführung befähigen soll. Wir übernehmen in der Zusammenarbeit daher eine Mitverantwortung, entbinden unsere Klient/innen aber nicht von ihrer eigenen Verantwortung für die Regelung ihrer Angelegenheiten.
Bei unserer Arbeit setzen wir die Verfahren der Unterstützten Entscheidungsfindung (Roder 2016) ein. Dies bedeutet, dass wir in einer Zusammenarbeit mit unseren Klient/innen
die für eine Entscheidungsfindung relevanten Informationen und Handlungsoptionen aufbereiten,
in einem gemeinsamen Abwägungsprozess Entscheidungen treffen,
die zur Umsetzung der Entscheidung notwendigen Handlungen planen,
das Handeln unterstützen und die Zugänge zu einer erforderlichen Versorgung absichern,
die Umsetzung der Entscheidung auch im Falle von Krisen steuern und aufrechterhalten und
die getroffenen Entscheidungen und Handlungen gemeinsam auswerten.
Auf diese Weise unterstützen wir eine selbstbestimmte Lebensführung und stärken die Selbstsorgekompetenzen unserer Klient/innen.
In der Zusammenarbeit mit unseren Klient/innen sichern wir folgende Standards zu:
Persönliche Kontakte im Büro und in der Häuslichkeit
Bedarfsermittlung auf der Grundlage einer Ressourcen- und Problemanalyse nach dem Besorgungsmanagement
Orientierung an den Wünschen, Vorstellungen und Lebensentwürfen unserer Klient/innen
Transparenz bei allen Entscheidungen und Handlungen
Zusammenarbeit auf der Grundlage von schriftlichen Vereinbarungen
Kooperation mit Diensten, Fachleuten und Personen des persönlichen Umfelds
Dokumentation und Evaluation der Zusammenarbeit
In unserer Bürogemeinschaft gewährleisten wir:
Erreichbarkeit und Dauerhaftigkeit
Separate Besprechungsräume
Einen barrierefreien Zugang
Regelmäßige Fortbildungen der Betreuer/innen
Regelmäßige Inter- und Supervision
Qualifizierte Verwaltungsarbeit durch fallbezogene Sachbearbeiter/innen
Qualitätssicherung durch Mitgliedschaft im Qualitätsregister des Berufsverbandes
Roder, Angela 2016: Das neue Betreuungsmanagement. Besorgung von Selbstsorgekompetenz, in: kompass - Fachzeitschrift für Betreuungsmanagement 5: 2, 18-23.